zur Installation von Einträgen von natürlichen Personen (im Folgenden: Teilnehmer) in die „Emmendingen App“ im Rahmen des Crossmedia-Konzepts der Stadt Emmendingen
(Stand 08/2019)
1. Gegenstand
1.1. Die Stadt Emmendingen betreibt das mobile Gesamtkonzept „Emmendingen App“. Örtliche Unternehmen haben dabei die Möglichkeit, eigene Inhalte einzustellen (Interaktion).
1.2. Da die Stadt Emmendingen ein breites Spektrum an Diensten anbietet, kann die Stadt Emmendingen dazu auffordern, ergänzende Bedingungen zu überprüfen und zu akzeptieren, die für die Interaktion mit einer bestimmten App, einer bestimmten Website bzw. einem bestimmten Produkt oder Dienst gelten. Sofern und soweit solche ergänzenden Bedingungen im Widerspruch zu dieser Erklärung stehen, gelten die mit der App, dem Produkt bzw. dem Dienst verbundenen ergänzenden Bedingungen im Hinblick auf die Nutzung einer entsprechenden App bzw. eines entsprechenden Produkts oder Dienstes im Umfang des Widerspruchs.
1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Installation von Teilnehmer-Einträgen in Apps, Websites und andere mediale Plattformen (Crossmedia-Portal), die von der Stadt Emmendingen betrieben werden.
1.4. Die Einträge und die Verwaltung der individuellen Daten erfolgen für jeden Teilnehmer über ein Online-Redaktionssystem (Crossmedia-Portal) per individuellem Teilnehmer-Konto.
1.5. Aus rechtlichen Gründen können nur Einträge von registrierten Teilnehmern veröffentlicht werden. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Veröffentlichung der Interaktion bzw. des Eintrags.
2. Crossmedia-Portal (Registrierung und Konto)
2.1. Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, sich über das Crossmedia-Portal zu registrieren und ein Konto einzurichten.
2.2. Über das Crossmedia-Portal verwaltet der Teilnehmer seine Daten und macht Interaktionen. Die eingestellten Inhalte werden per Schnittstelle in die definierten Datenbankbereiche der Apps bzw. der Web-Anwendungen eingelesen.
2.3. Für den Betrieb der Endanwendungen ist es unumgänglich, dass die persönlichen Informationen des Teilnehmers korrekt sind und dadurch auch die Sicherheit des Teilnehmerzugangs gewährleistet ist. Der Teilnehmer sichert mit der erstmaligen Registrierung deshalb unter anderem zu
2.4. Wählt der Teilnehmer einen Nutzernamen bzw. eine ähnliche Kennung für ein Konto oder eine Profilseite aus, behält sich die Stadt Emmendingen das Recht vor, diese/n zu entfernen oder zu widerrufen, sollte dies die Stadt Emmendingen als notwendig erachten (zum Beispiel, wenn ein Markeninhaber eine Beschwerde über einen Nutzernamen einreicht, welcher nicht in engem Bezug zum tatsächlichen Namen eines Nutzers steht).
2.5. Das Crossmedia-Portal ist ein „Datenbankwerk" im Sinne von § 4 Abs. 2 UrhG, das von der cm city media GmbH entwickelt wurde und in Auftrag der Stadt Emmendingen technisch betrieben wird. Die technische Aufbereitung und Darstellung auf mobilen Endgeräten und in den Markets, insbesondere die Programme und Scripts sowie die Gestaltung, sind eine persönliche geistige Schöpfung der cm city media GmbH, die deshalb für die technische Aufbereitung und Darstellung Urheberrechtsschutz nach dem UrhG genießt.
3. Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt, Inhalte
3.1. Alle in das Crossmedia-Portal und in die Endanwendungen (Apps, Websites) vom Teilnehmern eingestellten inhaltlichen Informationen (vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte bzw. direkt hochgeladene Texte, Grafiken, Dateien) - mit Ausnahme der grafischen Basis-Elemente, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden - sind Eigentum des Teilnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
3.2. Die Stadt Emmendingen hat jedoch das Recht, die eingestellten Inhalte für eigene Anwendungen zu nutzen; gleichzeitig kann die Stadt Emmendingen die Art der technischen Aufbereitung und Darstellung zu nutzen.
3.3. Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilt der Teilnehmer ausdrücklich nachfolgende Genehmigung zur Nutzung durch die Stadt Emmendingen vorbehaltlich der Einstellungen für die Endanwendung (Apps, Websites). Der Teilnehmer gewährt der Stadt Emmendingen eine nicht-exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares, gebührenfreies, weltweites Nutzungsrecht für die Nutzung jedweder Inhalte, die über das Crossmedia-Portal eingestellt und zur Verfügung gestellt werden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn der Teilnehmer die von ihm eingestellten Inhalte oder den Zugang zum Crossmedia-Portal löscht; es sei denn, die Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
3.4. Wenn Inhalte im Crossmedia-Portal gelöscht werden, werden sie auf eine Weise entfernt, die dem Leeren des Papierkorbs auf einem Computer gleicht. Allerdings sollte dem Teilnehmer bewusst sein, dass entfernte Inhalte für eine angemessene Zeitspanne in Sicherheitskopien fortbestehen (die für andere jedoch nicht zugänglich sind).
4. Pflichten, Sicherheit
4.1. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die Stadt Emmendingen gestattet. Etwaige Rechte des Teilnehmers an den durch ihn eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
4.2. Der Teilnehmer hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der Stadt Emmendingen zur Verfügung gestellten mobilen bzw. App-Darstellung die Datensätze auf mobilen Endgeräten sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der mobilen bzw. App-Anwendung dürfen nicht verändert werden.
4.3. Der Teilnehmer darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig noch teilweise oder auszugsweise verwenden
4.4. Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ohne Zustimmung der Stadt Emmendingen ist unzulässig.
4.5. Die Ingebrauchnahme von Software ohne vorherige Abnahme ist nicht gestattet. Die Software darf ohne Zustimmung der Stadt Emmendingen nur in dem genannten Einsatzbereich sowie in dem vertragsgemäßen Umfang verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, ohne Zustimmung der Stadt Emmendingen die Software durch andere Plattformen (andere Anbieter, Tourismusgemeinschaften, andere Kommunen etc.) zu nutzen oder von Dritten auf das Angebot hinzuweisen und damit zu werben.
4.6. Der Teilnehmer darf nur Inhalte einstellen, die ihn als natürliche Person betreffen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Einstellung kommerzieller Informationen, die Veröffentlichung kommerzieller Angebote oder der Hinweis auf kommerzielle Anbieter.
4.7. Insbesondere ist es untersagt, fremde Inhalte oder Angebote bzw. Informationen Dritter – insbesondere juristischer Personen wie Körperschaften, Vereine und Gesellschaften - zu veröffentlichen oder zu bewerben. Erfolgt über den Online-Zugang des Teilnehmers eine Veröffentlichung fremder Inhalte oder Angebote Dritter, ist die Stadt Emmendingen berechtigt, dafür gesonderte Kosten entsprechend dem Preis des entsprechenden Werbepakets in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon ist die Stadt Emmendingen bei einem Verstoß berechtigt, den Zugang des Teilnehmers zu löschen. Ein Anspruch auf Rückzahlung eventuell geleisteter Zahlungen durch den Teilnehmer besteht in diesem Fall nicht.
4.8. Logos oder andere Attribute des Crossmedia-Portals dürfen nicht verändert werden.
4.9. Die vom Teilnehmer eingestellten Inhalte dürfen durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Durch die Einstellung der Inhalte in das System bestätigt der Teilnehmer, dass er frei über die Fotos verfügen kann und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
4.10. Die Kontonutzung und die Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die „guten Sitten” der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Verweise der Beiträge auf andere Inhalte im Internet müssen vom Teilnehmer so geprüft werden, dass die Inhalte, auf die verwiesen wird, nicht gegen gesetzliche Verbote oder die ”guten Sitten” der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Insbesondere ist es untersagt,
4.11. Der Teilnehmer ist für die von ihm eingestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Drittrechte zu verletzen (z.B. Urheber- und Markenrechte an Bilddateien).
4.12. Die Stadt Emmendingen ist widrigenfalls berechtigt, die Aufnahme solcher Inhalte zu verweigern bzw. sie zu löschen. Die Stadt Emmendingen übernimmt damit jedoch keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der Inhalte oder Texte gegen gesetzliche Verbote oder die „guten Sitten” der Bundesrepublik Deutschland haftet der Teilnehmer. Die nachträgliche Löschung bzw. Korrektur von Inhalten durch die Stadt Emmendingen kann vom Teilnehmer nicht verlangt werden.
5. Schutz der Rechte Dritter und Haftung
5.1. Verstößt der Teilnehmer gegen diese Geschäftsbedingungen, werden sämtliche Inhalte und Informationen, die vom Teilnehmer eingestellt wurden, entfernt.
5.2. Verstößt der Teilnehmer wiederholt gegen die Rechte am geistigen Eigentum anderer, wird das Konto gesperrt.
5.3. Soweit Rechte Dritter verletzt wären, kann Stadt Emmendingen nach ihrer Wahl und nach alleinigem Ermessen die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass sie
6. Datenschutz und personenbezogene Daten
6.1. Teilnehmer haben in bestimmten Interaktions-Bereichen die Möglichkeit, Daten einzugeben. Die Stadt Emmendingen und der Teilnehmer verpflichten sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die ihr Daten über das Crossmedia-Portal anvertrauen.
Von Teilnehmern werden bei bestimmten Modulen mit Interaktionsmöglichkeit (Bürgermeldung. Bürgerbeteiligung, Selfie etc.) nur solche Daten erhoben, die für die Funktionsfähigkeit oder die Kommunikation der jeweiligen Einzelanwendung unbedingt erforderlich sind.
6.2. Der Teilnehmer erklärt sich dabei damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze elektronisch gespeichert werden.
Personenbezogene Daten werden von der Stadt Emmendingen und dem Teilnehmer nicht unbemerkt ausgespäht oder gesammelt. Techniken zur Verhinderung der unbemerkten Gewinnung personenbezoge-ner Daten seitens der Nutzer führen nicht zu Funktionseinbußen.
Nur solche personenbezogene Daten, die Teilnehmer über das Crossmedia-Portal im Rahmen einer Interaktion willentlich übermitteln, werden von der Stadt Emmendingen und dem Teilnehmer elektronisch gespeichert. Die gespeicherten Daten im Crossmedia-Portal werden von der Stadt Emmendingen und dem Teilnehmer durch organisatorische und technische Maßnahmen besonders geschützt.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur zu Zwecken verwandt, zu denen sie der Stadt Emmendingen und dem Teilnehmer übermittelt wurden oder die der Nutzer der Stadt Emmendingen oder dem Teilnehmer vorher mitgeteilt hat. Die Nutzer können sich insbesondere darauf verlassen, dass in keinem Fall zu kommerziellen Zwecken Daten an Dritte weitergegeben werden, wenn nicht die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers vorliegt.
Diese Daten werden von der Stadt Emmendingen gespeichert und im Crossmedia-Portal grundsätzlich anonymisiert veröffentlicht. Sofern dem Teilnehmer optional eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit eingerichtet wird, ob die Einträge mit Klarnamen oder Alias-Namen erscheinen sollen, trifft der Teilnehmer mit Wahl der entsprechenden Darstellungsvariante eine eigene willentliche Entscheidung. Gespeichert werden Namen und E-Mail-Adressen – dies aber nur zum Zwecke der Korrespondenz.
6.3. Die Stadt Emmendingen hat zum Schutz der personenbezogenen Daten entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Bei den getroffenen Maßnahmen handelt es sich um nicht auftragsspezifische Maßnahmen hinsichtlich der Organisationskontrolle, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle sowie des Trennungsgebots sowie andererseits um auftragsspezifische Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Art des Datenaustauschs / Bereitstellung von Daten, Art / Umstände der Verarbeitung / der Datenhaltung sowie Art / Umstände beim Output / Datenversand.
6.4. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es der Stadt Emmendingen gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden.
6.5. Grundsätzlich wird in bestimmten Bereichen die IP des Nutzers erfasst. Bestehen keine dezidierten Speicherfristen, richten sich diese ausschließlich nach dem Speicherzweck:
7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
7.1. Die Stadt Emmendingen benachrichtigt den Teilnehmer, wenn sich die diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ändern. Der Teilnehmer erhält dann die Gelegenheit, die überarbeiteten Bedingungen zu überprüfen und zu kommentieren, bevor er die Dienste weiterhin nutzt.
7.2. Werden Änderungen an diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen vorgenommen, teilen wir dies über das Kunden-Konto in geeigneter Form mit.
7.3. Die weitere Nutzung des Kundenkontos bzw. die Einstellung von Inhalte des Teilnehmers nach der Bekanntgabe von Änderungen an den Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen bedeutet gleichzeitig das Akzeptieren der geänderten Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
8. Erfüllungsort, Rechtswahlklausel, Streitfälle
8.1. Erfüllungsort ist Emmendingen.
Von Nutzern werden bei bestimmten Modulen mit Interaktionsmöglichkeit (Bürgermeldung. Bürgerbeteiligung etc.) nur solche Daten erhoben, die für die Funktionsfähigkeit oder die Kommunikation der jeweiligen Einzelanwendung unbedingt erforderlich sind.
8.2. Bei Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und der Stadt Emmendingen findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass jedweder Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den der Teilnehmer gegenüber der Stadt Emmendingen hat und der sich aus diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ergibt, ausschließlich vor dem für den Emmendingen zuständigen deutschen Gericht zu klären bzw. klären lassen Der Teilnehmer stimmt zudem zu, sich bei einem Prozess hinsichtlich aller derartigen Ansprüche der personenbezogenen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte zu unterwerfen.
8.3. Der Teilnehmer stellt die Stadt Emmendingen von allen Ansprüchen Dritter wegen Veröffentlichung der von ihm eingestellten Inhalte frei. Erhebt jemand einen Anspruch bezüglich der vom Teilnehmer vorgenommenen Handlung, Inhalte oder anderer Informationen gegen die Stadt Emmendingen, hält der Teilnehmer die Stadt Emmendingen von sämtlichen Schäden, Verlusten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Rechtskosten) im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch schadlos.
8.4. Die Stadt Emmendingen ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Die Stadt Emmendingen gibt zwar Regeln für das Nutzerverhalten vor; die Stadt Emmendingen kontrolliert oder lenkt jedoch die Handlungen der Teilnehmer nicht und ist auch nicht für die Inhalte oder Informationen, die Teilnehmer einstellen, verantwortlich. Die Stadt Emmendingen ist nicht verantwortlich für beleidigende, unangemessene, obszöne, unrechtmäßige oder auf sonstige Art anstößige Inhalte oder Informationen, denen Nutzer eventuell in den von der Stadt Emmendingen betriebenen Endanwendungen (Apps, Websites) begegnen. Wir sind nicht für das Verhalten von Nutzern unserer Dienste und End-Anwendungen verantwortlich - weder in den Apps noch online oder außerhalb des Internets.
9. Sonstiges
9.1. Diese Erklärung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das mobile Konzept „Emmendingen App“ dar und ersetzt alle zuvor getroffenen Vereinbarungen.
9.2. Sollte irgendein Teil dieser Erklärung für nicht durchsetzbar erachtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam und in Kraft.
9.3. Das Versäumnis der Stadt Emmendingen, irgendeine Bestimmung dieser Erklärung durchzusetzen, stellt keinen Rechtsverzicht dar.
9.4. Jedwede Änderung dieser Erklärung oder der Verzicht darauf muss in schriftlicher Form erfolgen und von uns unterzeichnet werden.
9.5. Der Teilnehmer sichert zu, weder seine Rechte noch seine Pflichten im Rahmen dieser Erklärung ohne die Einwilligung der Stadt Emmendingen an andere zu übertragen.
9.6. Sämtliche Rechte und Pflichten, welche die Stadt Emmendingen im Rahmen dieser Erklärung hat, sind durch die Stadt Emmendingen in Verbindung mit einer Fusion, einer Akquisition, dem Verkauf von Vermögenswerten oder kraft Gesetzes oder anderweitig frei abtretbar.
9.7. Kein Teil dieser Erklärung darf die Stadt Emmendingen an der Einhaltung der Gesetze hindern.
9.8. Diese Erklärung gewährt keinem Dritten irgendwelche Begünstigungsrechte.
9.9. Die Stadt Emmendingen behält sich sämtliche Rechte vor, die dem Teilnehmer nicht ausdrücklich gewährt werden.
9.10. Der Teilnehmer sichert zu, alle zutreffenden Gesetze einhalten, wenn er das mobile Konzept „Emmendingen App“ und das Kunden-Konto verwendet oder darauf zugreift.
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